Wie berät Ihre Krankenkasse zur Kostenerstattung?

Wenn wir herausfinden wollen, ob die Kassen ihrer Beratungspflicht nach § 14 SGB I nachkommen, können wir dies nur über die dort Versicherten tun.
Daher unser Aufruf:

Fragen Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach den genauen Bedingungen für die Kostenerstattung, und zwar schriftlich unter Berufung auf die Gesetzesgrundlage.

Einen Formulierungsvorschlag finden Sie untenstehend. Bitte senden Sie die Antwort Ihrer Kasse an textarchiv@kassenwatch.de. Wir bereiten die Antworten aller Krankenkassen anonymisiert auf und stellen sie der Community in unserem Textarchiv zur Verfügung. So muss nicht jede/r Therapeut*in die Bedingungen im Einzelnen erfragen, sondern kann sich an der praktischen Übersicht orientieren. Wir werden außerdem prüfen, in welchen Fällen wir weitere Schritte, wie etwa die Einschaltung der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde, einleiten können.


Formulierungsvorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir gemäß Ihrer Beratungspflicht nach § 14 SGB I schriftlich die Auskunft über die Voraussetzungen, die ich als Versicherte*r bei der Einreichung eines Antrags auf Kostenerstattung einer Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V erfüllen muss.
Hierzu gehören sämtliche Maßnahmen, die Sie im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht von mir erwarten, sowie Unterlagen, die ich bei Ihnen einreichen muss.
Bitte nennen Sie die Bedingungen für einen Antrag auf probatorische Sitzungen sowie für Therapiesitzungen einzeln und teilen Sie mir mit, ob die Überprüfung durch den Medizinischen Dienst oder durch eine/n Sachbearbeiter*in Ihrer Krankenkasse erfolgt.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße




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