Präventionsangebote für gesetzlich Versicherte auch ohne Kassenzulassung möglich

Psychische Beschwerden sind nicht immer behandlungsbedürftig, in vielen Fällen sind präventive Maßnahmen, z. B. zur Stressreduktion, ausreichend. Psychotherapeut*innen steht es frei, im Rahmen des Präventionsgesetzes für Menschen in Belastungssituationen Maßnahmen anzubieten, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Melden Sie sich hierzu mit Ihrer Projektskizze bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) online an. Die Kooperationsgemeinschaft prüft und zertifiziert Ihren Kurs kostenfrei und innerhalb von 10 Arbeitstagen. Erfüllen Sie die Prüfkriterien für die Oberkategorien Bewegung, Stress, Ernährung, Sucht, erhalten Sie ein Prüfsiegel und Ihr Kurs kann von den meisten gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. Weitere Informationen finden sie beim GKV-Spitzenverband und der Zentralen Prüfstelle Prävention.

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