Neue GOP-Leistungen: Was bedeuten sie für die Kostenerstattung?

Zum 01.07.2024 haben die PKVen und Beihilfen sich gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Bundesärztekammer (BÄK) auf neue sog. „Analogleistungen“ geeinigt, die zu deutlich höheren Vergütungen führen. Dies ist nicht nur für alle, die Privat- und Beihilfeversicherte behandeln, von Bedeutung, sondern wirft auch die Frage auf, was die Neuerungen für die Kostenerstattung bedeuten.

Wir stellen Ihnen die neuen Abrechnungsmöglichkeiten vor und haben eine Einschätzung vorgenommen, wie die Gesetzlichen Krankenversicherungen mit den Änderungen voraussichtlich umgehen werden. Außerdem haben wir verschiedene Szenarien durchgespielt und Handlungsempfehlungen inkl. eines Textvorschlags für einen möglichen Widerspruch für Sie erarbeitet.

Zusätzlich stellen wir Ihnen weitere Hintergrundinfos inklusive Vertragsvorlagen und ausführlichem FAQ zur Verfügung.

Erfahren Sie hier alles, was Sie jetzt über die Neuerungen wissen müssen! 

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