Nachgehakt: IKK classic zahlt nur 1,0-fachen GOP-Satz

In letzter Zeit berichten uns Kostenerstatter*innen erneut davon, dass ihnen von der IKK classic nur der 1,0-fache GOP-Satz (40,22€) erstattet wird. Eine Vergütung nach EBM wird gleichzeitig ausgeschlossen. Bereits im Jahr 2016 hatte der DGVT-BV sich schriftlich an die IKK classic sowie an das Bundesversicherungsamt gewandt und eine Änderung dieser Vorgehensweise angemahnt. Eine Aufforderung zur Stellungnahme an den Kassenvorstand ist nun erneut durch den Berufsverband erfolgt. Das Bundesversicherungsamt sowie die Bundespsychotherapeutenkammer sind ebenfalls informiert.

Einen Widerspruchstext mit juristisch fundierter Begründung finden Sie im Textarchiv.

Zur Meldung des Berufsverbandes geht es hier.

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