Krankenkassen dürfen regelmäßige vertragsärztliche Bestätigung verlangen

Mitglieder unserer Plattform haben uns berichtet, dass die Pronova BKK von ihren Versicherten eine quartalsweise vertragsärztliche Vorstellung fordert. Auch die Viactiv verlangt von Patient*innen in der Kostenerstattung eine vertragsärztliche Bestätigung über die weitere Notwendigkeit der Therapie nach Ablauf von 12 Psychotherapiesitzungen. Eine durch uns eingereichte aufsichtsrechtliche Überprüfung beim Bundesversicherungsamt hat ergeben, dass bei der Viactiv kein Fehlverhalten feststellbar gewesen sei. Es gibt aktuell keine rechtliche Handhabe zur Unterbindung dieses Vorgehens. Neuigkeiten erfahren Sie in einem unserer nächsten Newsletter.



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