Kassenwatch-FAQ: Neue Analogziffern (GOP) in der Kostenerstattung - Alles, was Sie wissen müssen!

Die Einführung der sog. „Analogziffern“ zur Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im Sommer 2024 sorgte für viel Wirbel: Zwar steht die lange erwartete Novellierung der GOP immer noch aus, über die neuen Ziffern konnte jedoch eine signifikante Honorarsteigerung für die Behandlung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erreicht werden. 

 

Für die Behandler*innen von gesetzlich Versicherten in der Kostenerstattung stellte sich die Frage, ob auch sie von den Neuerungen profitieren würden. Nach mittlerweile fast einem Jahr ist die Bilanz ernüchternd: Die gesetzlichen Krankenversicherungen akzeptieren die Kostenübernahme für die neuen Analogziffern mehrheitlich nicht. 

 

Dank Ihrer zahlreichen Fallmeldungen auf Kassenwatch war es uns möglich, die Strategien der Kassen genauer zu analysieren und Ihnen ein umfangreiches FAQ zur Verfügung zu stellen.  

 

Unter anderem beantworten wir die Frage, was zu tun ist, wenn die Kasse einen Kostenvoranschlag ohne Analogziffern verlangt oder eine Bewilligung unter Ausschluss ebendieser Ziffern ausspricht. Wir stellen auch Formulierungsvorschläge für die verschiedenen Konstellationen zur Verfügung und erläutern, warum wir eine andere Rechtsauffassung als die Kassen vertreten. 

 

Und auch bezüglich der Novellierung der GOÄ gibt es mittlerweile Neuerungen: Am 29.05.2025 hat der Deutsche Ärztetag den Weg frei gemacht für eine neue GOÄ, die nun zeitnah im Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgestimmt werden soll. Eng daran geknüpft ist auch die GOP – die GOP verweist auf die GOÄ: „Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (…) richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (…)“.  

 

Die Pressemitteilung der Bundesärztekammer (BÄK) findet sich hier. Ein Zeitplan für die konkrete Umsetzung der neuen GOÄ steht derzeit noch nicht fest 


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