Genehmigungsfiktion wertlos in der Kostenerstattung?

Das Bundessozialgericht hat in neuer Besetzung die Rechtsprechung zur Genehmigungsfiktion geändert. Dies berichtet die Ärztezeitung am 27.05.2020.
Bisher entstand ein voller Anspruch auf die beantragte Leistung, wenn die Kassen die Fristen nicht einhalten konnten. Nun haben Versicherte nur noch einen vorläufigen Anspruch, der bis zum endgültigen Bescheid der Kasse gilt.
Eine, nicht nur aus unserer Sicht, fatale Entscheidung! Hintergrund des Vorgehens war offenbar der Missbrauch, insbesondere im Bereich der plastischen Chirurgie. Zwar kann diesem jetzt zu Recht vorgebeugt werden, Leidtragende sind allerdings die Versicherten, die Leistungen aus anderen Bereichen wie der Psychotherapie beantragen. Der Sozialverband VdK hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. ­
­ ­ ­
Unser Tipp:
Prüfen Sie ab sofort in jedem Einzelfall sehr kritisch, ob Sie von der Genehmigungsfiktion Gebrauch machen. Wir möchten hier zu äußerster Zurückhaltung raten. Beginnen Sie auf Basis der Genehmigungsfiktion eine Therapie, kann die Finanzierung durch den ablehnenden Bescheid der Kasse umgehend beendet werden.

Zurück zu den News