Darf Kasse Wechsel zum Vertragsbehandler fordern?
Immer wieder hören wir, dass Kassen zwar 12 Sitzungen Kurzzeittherapie bewilligen, aber in der Zeit die Suche nach einer Vertragsbehandlerin oder einem Vertragsbehandler erwarten. Das Kassenwatch-Team hält diese Forderung für juristisch nicht bindend. Stehen Ihre Patient*innen vor genau diesem Problem, können sie juristisch mit der sog. „Zweckmäßigkeit“ argumentieren, bei der auch der bereits entstandenen therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle zugesprochen wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Falldatenbank. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für ein Schreiben an die Krankenkasse finden unsere Mitglieder außerdem im Textarchiv.