Behandlung von Bundespolizisten durch Privatpraxen - Informationen der BPtK
Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium geschlossen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können. Das Verfahren richtet sich nach denselben Vorgaben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und insbesondere in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind. Wendet sich ein Bundespolizist unmittelbar an eine Praxis ohne Kassenzulassung, so ist dort - wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch - grundsätzlich eine psychotherapeutische Sprechstunde durchzuführen. Die Sprechstunde ist mit einem Formular zu dokumentieren, das dem Formular der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die gesetzliche Krankenversicherung entspricht (PTV 11 - Individuelle Patienteninformation). Die BPtK stellt hierfür nun ein Formular für die Behandlung von Bundespolizisten in Privatpraxen zur Verfügung, das auf deren Homepage heruntergeladen werden kann. Das Formular finden Sie hier: https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/vereinbarung.html